13.10.2015
Seit jeher ist es der Anspruch von easycompliance, sich im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln und stets die Bedürfnisse und Wünsche in neuen Funktionen zu berücksichtigen. So steht die neue Version von easycompliance ganz im Zeichen der plattformübergreifenden Funktionsfähigkeit.
easycompliance konnte immer schon mit allen ERP- und CRM-Systemen zusammenarbeiten. Neu ist nun, dass easycompliance auch mit jedem mobilen Endgerät funktioniert! So können ab sofort Sanktionslistenprüfungen auch von internetfähigen Smartphones und Tablets vorgenommen werden, was besonders für Außendiensttätigkeiten, bei Messebesuchen und Neukundenakquise vor Ort von entscheidender Bedeutung ist.
Ferner wurden mit dem Update neue Funktionen im Kundenbereich implementiert, die die Benutzung noch weiter vereinfachen.
Sollten sich Probleme mit dem neuen Interface ergeben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
20.08.2015
Wie uns ein Kunde bestätigte, hat das für ihn zuständige Hauptzollamt die Zertifizierung zum AEO abgelehnt, da es grundlegende Mängel bei der im Unternehmen angewandten Praxis bzgl. der Sanktionslistenprüfung sah.
Und zwar ging der Kunde zunächst so vor, dass er neue Kunden und Lieferanten stets manuell mit den Sanktionslisten der EU (welche kostenfrei im Internet auf den Seite der EU zu finden sind) abglich.
Ausschlaggebend für den Zoll war hier vor allem, dass keine laufende Prüfung gegen die Sanktionslisten gewährleistet wurde. Zukünftige Änderungen auf den Sanktionslisten wurden durch das Unternehmen also nicht mehr berücksichtigt. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass ein aktueller Geschäftspartner zukünftig auf einer der Sanktionslisten verzeichnet ist und mangels erneuter Überprüfung weiterhin Geschäftsbeziehungen gepflegt werden.
Ein weiterer Aspekt war, dass das Unternehmen auch Kunden in den USA hatte, die US-Sanktionslisten jedoch nicht berücksichtigte.
Ferner hat das Unternehmen mehr als 5.000 Kunden - ein manueller, kontinuierlicher Abgleich, der auch zukünftige Änderungen der Sanktionslisten berücksichtigt, ist hier absolut nicht möglich.
Fazit: Es reicht nicht aus, seine Geschäftspartner manuell zu überprüfen. Geeignet ist die Sanktionslistenprüfung nur dann, wenn sie automatisch alle Stammdaten (Lieferanten, Kunden und Personal (auch externe Mitarbeiter)) überprüft und dabei auch die zukünftigen Änderungen der Sanktionslisten berücksichtigt (Delta-Prüfung).
easycompliance bietet genau diese Funktionalitäten und läuft vollkommen automatisiert. Ferner bieten wir eine fehlertolerante Sanktionslistenprüfung und greifen stets auf die aktuellsten und vom Bundesanzeiger Verlag veröffentlichten Sanktionslisten zu - ohne, dass Sie für die Aktualisierung Hand anlegen müssen.
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot - unsere Sanktionslistenprüfung ist garantiert günstiger, als Sie ahnen.
26.03.2015
Vor allem kleinere Unternehmen stellt die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung Ihrer Kunden, Interessenten und Mitarbeiter regelmäßig vor große Schwierigkeiten und Ratlosigkeit. Verstöße gegen diese Pflichten können den Status des AEO (Authorized Economic Operator - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) kosten und empfindliche Geld- und auch Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Dass aber nicht nur kleine Unternehmen mit diesen Problemen zu kämpfen haben, zeigt das aktuelle Beispiel der (noch) eBay-Tochter PayPal. PayPal hat es über Jahre hinweg in knapp 500 Fällen bis 2013 versäumt, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. So wurden Transaktionen an sanktionierte Personen durchgeführt. Auch konkrete Warnungen in sechs Fällen habe PayPal ignoriert. Insgesamt wurden 136 Transaktionen durchgeführt, deren Empfänger definitiv auf der Specially Designated Nationals or Blocked Persons -Liste (SDN) stehen.
PayPal hat die Verstöße selbst bei der Exportkontrollbehörde der USA gemeldet und einem Vergleich in Höhe von 5,5 Millionen Euro zugestimmt.
25.02.2015
Gerade beim Abgleich von Sanktionslisten ist es überaus wichtig, nicht nur exakte Suchmuster anzuwenden, sondern auch zu berücksichtigen, dass sich unter anderem Schreibfehler in die Suchabfrage eingeschlichen haben können. Ferner können Namen bspw. der Übersetzung in die deutsche Sprache abweichen und selbst bei keiner Übersetzung können unterschiedliche Zeichensätze (Sonderzeichen etc.) dazu führen, dass trotz einer korrekten Eingabe keine Übereinstimmung gefunden wird.
Liegt ein solcher Fehler beim Abgleich der Sanktionslisten vor, können die Folgen für das Unternehmen fatal sein. Denn steht ein überprüfter Name tatsächlich auf einer Sanktionsliste und ein Unternehmen geht auf Grund falscher Prüfergebnisse eine geschäftliche Handlung mit einer sanktionierten Person oder Organisation ein, so liegt eine Straftat vor.
Mit easycompliance sind Sie aber auf der sicheren Seite! Wir verwenden mehrere Filter und phonetische Algorithmen, um mögliche Treffer zu identifizieren. Die Genauigkeit der Übereinstimmung bei der Sanktionslistenprüfung können unsere Kunden nun auch manuell in Ihrem Kundenbereich vornehmen. Die systemweite Standardeinstellung liegt bei 90% und ist unserer Erfahrung nach ein gut gewählter Wert, um mögliche Treffer zu identifizieren, aber auch nicht von falschen Treffern überhäuft zu werden.
Bei der manuellen Kalibrierung dieses Wertes sollte zunächst behutsam vorgegangen werden. Vor allem Einstellungen auf eine geringere prozentuale Übereinstimmung rufen häufig Treffer hervor, die mit den gesuchten Namen häufig nichts zu tun haben.
28.07.2014
Im Zuge der aktuellen Ukraine-Krise hat die Europäische Union beschlossen, gegen 15 Russen und Ukrainer Einreiseverbote und Kontosperrungen zu verhängen. Zudem wurden Sanktionen gegen neun russische und weitere neun ukrainische Unternehmen ausgesprochen. Somit befinden sich erstmals auch Unternehmen und Institutionen auf den EU-Sanktionslisten. Insgesamt wurden die EU-Sanktionslisten dadurch auf 87 Betroffene erweitert.
Was bedeuten die Sanktionen für mein Unternehmen?
Personen und Unternehmen bzw. Institutionen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, sprich welche sich auf den Sanktionslisten wiederfinden, dürfen weder mit Waren beliefert noch mit Geldmitteln ausgestattet werden. Dies betrifft aber nur Geschäfte, die derzeit in der Schwebe sind oder in Zukunft geschlossen werden sollten. Für Aufträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, gelten die Sanktionen nicht.
Wie stelle ich sicher, dass meine Kunden nicht auf den Sanktionslisten stehen?
easycompliance arbeitet mit den aktuellsten Sanktionslisten des Bundesanzeiger-Verlages. Wir prüfen Ihre Daten (Debitoren, Kreditoren, Personal etc.) gegen die jeweils gültigen Sanktionslisten und informieren Sie automatisch per Mail, wenn sich ein Treffer ergibt. Sie müssen sich um nichts kümmern! Lesen Sie mehr zu den Vorteilen der Sanktionslistenprüfung mit easycompliance.