Die Sanktionsliste ist eine offizielle Auflistung von einzelnen Personen, aber auch ganzen Organisationen, die wirtschaftlich, aber auch rechtlich eingeschränkt sind. Diese Einschränkungen sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und dienen der Durchsetzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der EU. Die Sanktionslistenprüfung ist für jedes Unternehmen obligatorisch und stellt vor allem die Buchhaltung aber auch andere Abteilungen des jeweiligen Unternehmens oftmals vor eine Herausforderung. Grundlage der Finanz-Sanktionsliste (kurz: FiSaLis) stellt die EU-Verordnung 881/2002 dar.
Darum ist die Finanz-Sanktionsliste so wichtig
Aufgrund der Anti-Terrorismus-Verordnung sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter, Kunden, aber auch ihre Vertragspartner regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Falls diese Kontrolle nicht geschieht, und ein Unternehmen mit einer Person zusammenarbeitet, die auf einer der Sanktionslisten erwähnt wird, kann dieses Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden. Sowohl die Anklage selbst als auch die Zusammenarbeit mit der risikoreich eingeschätzten Person können sich hier negativ auf das Image des Unternehmens auswirken. Es ist also besonders wichtig, diese Listen regelmäßig abzugleichen, da der Inhalt der FiSaLis ab der Bekanntgabe der einzelnen Verordnungen rechtlich gültig ist.
Warum muss die Finanz-Sanktionsliste geprüft werden?
Die Finanz-Sanktionsliste muss regelmäßig geprüft werden, damit die Geschäfte eines Unternehmens rechtskonform abgewickelt werden können. Falls diese Listen nicht geprüft werden, kann dies zu juristischen Konsequenzen führen. Wenn auf einer Sanktionsliste genannte Personen oder Organisationen von einem Unternehmen finanzielle Mittel oder andere Güter erhalten, kann dies mit Bußgeldern ab 500.000€ und einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden. Diese Strafe betrifft meistens nur den Geschäftsführer und die Nichteinhaltung der Sanktionslistenprüfung kann wirtschaftliche und auch finanzielle Risiken mit sich bringen.
Das bewirkt die Finanz-Sanktionsliste
Die Sanktionsliste für Finanzen enthält die Namen von Personen und Organisationen, die einem umfassenden Verfügungsverbot unterliegen, da sie im Rahmen einer Anti-Terror-Prüfung auffällig geworden sind. Durch diese restriktiven Maßnahmen haben sie keine Kontrolle mehr über ihre wirtschaftlichen Ressourcen, sowie ihr Eigentum und Vermögen. Es greift das sog. Bereitstellungsverbot: Unternehmen dürfen also keinen Handel mit diesen Personen und Organisationen betreiben, um zu verhindern, dass diesen keine Gelder oder wirtschaftliche Güter jeglicher Art zugutekommen. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass es allen Unternehmen untersagt ist, zu diesen Personen geschäftliche Beziehung zu pflegen und an sie Dienstleistungen, Gehälter, oder auch Geld für Waren zu zahlen. Auch das Verkaufen und Vermieten von gewerblichen Immobilien ist streng untersagt. Als Beziehung zählt hier auch schon allein die wirtschaftliche Kontaktaufnahme.
Die Finanz-Sanktionsliste bei Auslandsgeschäften prüfen
Je nach Land gibt es unterschiedliche Sanktionslisten, die in der Regel grundlegend auf der UN-Sanktionsliste aufbauen. Das jeweilige Land ergänzt diese Finanz-Sanktionsliste dann zusätzlich um einige Namen oder Organisationen. Jedes Unternehmen, das in der EU ansässig ist, muss also die Sanktionsliste der EU prüfen. In dieser Liste sind die Personen und Organisationen aufgelistet, die die Europäische Union Finanzsanktionen erlassen hat. Für Unternehmen, die ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben, sind unter anderem auch die US-Sanktionslisten interessant, da es immer mal wieder sein kann, dass diese Geschäfte in den Geltungsbereich der USA kommen und somit den Finanz-Sanktionslisten der USA unterliegen. In diesem Fall müssen dementsprechend auch die US-Sanktionslisten in die Prüfung miteinbezogen werden. Hier erfahren Sie, ob Sie weiteren Prüfpflichten unterliegen: Welche Sanktionslisten muss ich prüfen?
So können Sie die Finanz-Sanktionsliste erfolgreich prüfen
Das Prüfen der Finanz-Sanktionsliste beansprucht Zeit und Arbeitskräfte eines Unternehmens. Wenn ein Unternehmen die Aktualisierung der Finanz-Sanktionsliste verpasst, riskierte es rechtliche Konsequenzen und auch weitere Sanktionslisten außerhalb der EU könnten von Bedeutung für das Unternehmen sein. Eine einfache Lösung bietet hier easycompliance. Das cloudbasierte System überprüft automatisch alle relevanten Finanz-Sanktionslisten und gleicht diese ab. So haben Sie einen minimalen Zeit- und Arbeitsaufwand und Ihre Listen sind immer auf dem neusten Stand. So können Sie die Finanzsanktion online prüfen lassen und sich voll und ganz auf die Kernkompetenz Ihres Unternehmens konzentrieren.
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Häufige Fragen zur Finanzsanktionsliste
In allen europäischen Ländern gelten die Einträge der EU-Sanktionsliste. Einige Länder führen auf Grundlage der internationalen Register eine eigene Finanz-Sanktionsliste. So besitzen Länder wie Großbritannien, Japan, die Schweiz und die USA eigene Sanktionslisten. Diese sind für ein Unternehmen in der EU jedoch nur von Bedeutung, wenn das Unternehmen über die europäische Grenze hinaus wirtschaftet und in den entsprechenden rechtlichen Geltungsbereich der jeweiligen Sanktionslisten fällt.
Die Finanz-Sanktionsliste muss nicht nur von dem Geschäftsführer des Unternehmens geprüft werden, sondern ist von jeder einzelnen Abteilung zu prüfen. Die Buchhaltung muss kontrollieren, an welche Personen Zahlungen geleistet werden, und der Vertrieb muss sich vor jedem Geschäft versichern, dass die Person nicht auf der Sanktionsliste zu finden ist. Auch der Service und die Personalabteilung müssen auf die Finanz-Sanktionsliste achtgeben.
Aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 wurde eine Sanktionsliste gegenüber Al-Qaida und Taliban veröffentlicht. Daraufhin haben weitere Staaten eigene Sanktionslisten herausgegeben, die der internationalen Terrorismusbekämpfung dienen sollten. Dadurch dass den auf den Listen genannten Personen und Organisationen ihre wirtschaftliche Basis entzogen wird, sollen so Terrorismus, aber auch Geldwäsche verhindert werden.