19.04.2016
Es war bereits möglich, beim Import der Datensätze bspw. Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiternummern in Form einer Referenz zu übergeben. Diese Referenz wird bei sämtlichen Sanktionslistentreffern und Übersichten angezeigt, um unseren Kunden die Zuordnung innerhalb ihrer Systeme und Prozesse zu erleichtern.
Neu ist nun, dass sich die Referenzen auch auf die Archiv- und Dokumentationsfunktionen ausstrecken. Ruft man also bspw. direkt aus den importierten Datensätze die Einzelprüfung auf und ist bei diesem Datensatz eine Referenz hinterlegt, so wird diese sowohl beim Ergebnisdruck als auch bei der PDF-Archivierung angezeigt. Gleiches gilt bei der Archivierung von Treffern der automatischen Sanktionslistenprüfung. Die manuelle Eingabe der Referenz über die Kommentarfunktion fällt somit weg.
08.01.2016
Die Sanktionslistenprüfung ist den meisten (auch exportierenden) Unternehmen weitestgehend unbekannt, obwohl unstreitig feststeht, dass jedes Unternehmen in der Pflicht steht, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Terrorismus zu treffen. Dieses ergibt sich aus der EG-Antiterrorismus-Verordnung. Gelder, Vermögenswerte, Waren o.Ä. dürfen sanktionierten Personen und/oder Organisationen nicht zugänglich gemacht werden.
Auf dieses Problem treffen vor allem exportierende Unternehmen, die zahlreiche Geschäftskontakte mit ausländischen Kunden aufrecht erhalten. Doch gerade in der heutigen Zeit, in der die weltweiten Spannungen zunehmen und wöchentlich Sanktionen als politisches Mittel ausgesprochen werden, wächst die Unsicherheit der Unternehmen - und dieses zu Recht, da es für Unternehmen neben dem Tagesgeschäft kaum möglich ist, all ihre Kunden im Alleingang auf Sanktionen zu überprüfen. So wurde in den letzten Jahren vermehrt darauf gesetzt, die Sanktionslistenprüfung einfach zu ignorieren. Spätestens aber als AEO-zertifiziertes Unternehmen kommt man um diese Pflicht nicht mehr umher, sogleich es aber auch hier erhebliche Defizite gibt. Viele unsere Kunden versuchten vor dem Einsatz von easycompliance, ihrer Pflicht beispielsweise durch den manuellen Abgleich der Sanktionslisten bei der Neuanlage von Kunden nachzukommen. Diese manuelle Sanktionslistenprüfug reicht jedoch nicht aus.
In der strafrechtlichen Praxis bedeutet dieses aber, dass Unternehmen täglich mindestens ein hohes Bußgeld riskieren. Wenn auch die Strafverfolgung in diesem Bereich noch nicht vollständig ausgebaut ist, so zeigen prominente Beispiele, dass die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung durchaus ernst zu nehmen ist: So wurde im Frühjahr 2015 eine Strafe in Höhe von 5,5 Millionen Euro gegen PayPal ausgesprochen, da sanktionierte Personen über PayPal Geschäfte abwickeln konnten.
Da sich derzeit wie erwähnt die weltweiten Spannungsgebiete ausdehnen und wöchentlich Sanktionen ausgesprochen werden (Nordkorea, Russland, Iran etc.) ist eine automatische Sanktionslistenprüfung für Unternehmen unabkömmlich. easycompliance bietet Ihnen hier Sicherheit, prüft täglich Ihre Geschäftskontakte und nutzt stets die aktuellsten Sanktionslisten des Bundesanzeiger-Verlages.
23.11.2015
Es ist nun möglich, die Einstellungen für die Email-Benachrichtigungen zu individualisieren. Standardmäßig erhalten Sie nach jedem Treffer, der bei der automatischen Sanktionslistenprüfung gefunden wird, einen Hinweis per Email, um die weiteren Schritte einzuleiten. Dieser Hinweis bei jedem Treffer kann nun in den Einstellungen deaktiviert werden.
Wird so verfahren, sollten Sie jedoch unbedingt die Option der täglichen Benachrichtigung im Falle von Treffern aktivieren. So erhalten Sie, je nach gewählter Einstellung, jeden Morgen eine Statusmail, ob Treffer bei den letzten Sanktionslistenprüfungen gefunden worden sind, oder nicht.
23.11.2015
Wir haben die Importfunktion für die automatische Sanktionslistenprüfung von Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterlisten erweitert. Ihnen steht nun ein zusätzliches Feld namens Referenz zur Verfügung. In dieses können Kundennummer, Lieferantennummer, Mitarbeiternummern oder sonstige Referenzhinweise importiert werden, die es Ihnen ermöglichen, eine schnellere interne Zuordnung im Falle eines Treffers zu Ihrem Datensatz zu gewährleisten.
Des Weiteren kann der Import nun auch in Echtzeit verfolgt werden. Die Importvorgänge werden alle fünf Minuten von unserem System initialisiert und Sie erhalten eine Rückmeldung zum aktuellen Importstatus. Im gleichen Zuge haben wir auch die Performance des Imports verbessert. Auch Dateien mit weit über 100.000 Zeilen benötigen nur noch wenige Sekunden, bis der Import vollständig abgeschlossen ist.
Direkt nach dem Import startet die automatische Sanktionslistenprüfung im Hintergrund.
14.10.2015
Als einer der weniger Anbieter bieten wir Interessenten an, unsere Sanktionslistenprüfung eine ganze Woche lang völlig kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie erhalten während des Testzeitraums Zugriff auf alle Funktionalitäten von easycompliance und können das System auf Herz und Nieren prüfen, bevor Sie sich entscheiden.
Nach Ablauf der sieben Tage endet der Testzeitraum automatisch. Um die Sanktionslistenprüfung mit easycompliance zu testen, klicken Sie hier.