27.08.2020
Wir haben Änderungen am Tarif easy basic vorgenommen. Dieser umfasst ab sofort die tagesaktuellen Sanktionslisten der EU und die SDN- und NON-SDN-Sanktionslisten der USA. Die Preise können gestaffelt ausgewählt werden, je nachdem, wie viele Datensätze der Sanktionslistenprüfung unterzogen werden sollen.
Somit ist der Tarif easy basic nicht mehr an eine Lizenz des Bundesanzeiger-Verlages bzw. Reguvis gebunden. Wünschen Sie weiterhin eine Prüfung der Sanktionslisten von Reguvis, die alle weltweit relevanten Sanktionslisten (EU, USA, Japan, Schweiz, Kanada, Australien etc.) enthalten, so ist der Tarif "easy plus" die richtige Wahl.
Die Änderungen im Tarif easy basic gelten nur für Neukunden. Hier gelangen Sie zur Übersicht: Preis- und Leistungsverzeichnis
26.03.2020
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen, ob die Corona-Krise Auswirkungen auf die Sanktionslistenprüfung oder PEP-Prüfung hat. Ohne Frage bedeuten die aktuellen Entwicklungen schwere Einschnitte in das nationale und internationale Wirtschaftssystem. Grenzen werden geschlossen, Einreiseverbote verhängt und der lokale Handel kommt nahezu vollständig zum Erliegen. Die Sanktionslistenprüfung, die PEP-Prüfung sowie sonstige Compliance-Maßnahmen, die Unternehmen treffen müssen, sind von bisher allen Regelung, die national und international erlassen wurden, jedoch keineswegs berührt.
Im Gegenteil: Insbesondere jetzt sollte auf das Compliance-System acht gegeben werden. Denn vielen Unternehmen, die bisher nur lokal vertreten waren und somit die Compliance-Prüfungen eher außen vor gelassen haben, bieten sich nun Chancen im Online-Handel. Dass dieser Bereich wächst, zeigen die letzten Jahre deutlich. Und gerade jetzt, wo der lokale Konsum weitestgehend eingeschränkt wird, erhöhen die Konsumenten ihre Nachfrage nach Onlineangeboten. Dieses führt aber auch dazu, dass sich der Kundenkreis vergrößert und auch internationalisiert. Wer bisher also keine Sanktionslistenprüfung eingesetzt hat, sollte dieses nun dringend tun. Sprechen Sie uns an! Wir können auch die Sanktionslistenprüfung in nahezu allen gängigen Shopsystemen dank unserer API vollständig automatisieren, sodass Sie so gut wie keine Mehrarbeit auf Grund der Prüfung befürchten müssen.
27.05.2019
Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, dass bei Verbrauchern und selbst Unternehmen in Deutschland die Sanktionen und damit einhergehend die Sanktionslisten sowohl der EU als auch von anderen Staaten entweder völlig unbekannt sind oder schlicht ignoriert werden. Doch dieses könnte sich nun ändern, denn seit dem 23.05.2019 findet sich der wohl bisher prominenteste Eintrag auf den Sanktionslisten: Huawei.
Wenngleich auch die Sanktionierung Huaweis politisch motiviert sein dürfte und es hier vorrangig zunächst nicht um die Bekämpfung von Terrorismus geht, sind diese Sanktionen auf den US-Listen dennoch von jedem zu beachten, der in den Geltungsbereich der Sanktionslisten der USA fällt. Dieses könnte in der unternehmerischen Praxis enorme Auswirkungen haben und Unternehmen, die die Sanktionslisten der USA beachten müssen, sollten insbesondere vor dem aktuellen politischen Hintergrund genauestens prüfen, ob sie Produkte von bzw. mit Huawei handeln dürfen. Googles Betriebssystem Android für Smartphones und die aktuelle Diskussion um ein Verbot von WhatsApp für Huawei-Smartphones stellen hier nur die Spitze des Eisberges dar. Denn Huawei stellt nicht nur Smartphones, Laptops und Tablets her, sondern ist in der Businesswelt unter anderem durch Komponenten wie WLAN-Router, Switches, Telekommunikationslösungen und sonstiger Netzwerkdienstleistungen und -produkte fest verankert.
Huawei und seine 68 Niederlassungen außerhalb der USA sind alle von den US-Sanktionen betroffen. Diese befinden sich natürlich auf den Sanktionslisten des Bundesanzeiger Verlages. Wichtig zu erwähnen ist, dass die EU bisher keine Sanktionen gegen Huawei erlassen hat, sodass Unternehmen, die nur die EU-Sanktionen berücksichtigen müssen, zunächst nichts zu befürchten haben.
12.04.2018
Bereits im letzten Jahr konnte easycompliance die Jury des Innovationspreis-IT überzeugen und wir knüpfen auch in diesem Jahr an dem Erfolg an, indem uns das Prädikat "BEST OF 2018" in der Kategorie Branchensoftware verliehen wurde.
Nicht nur die erneute Auszeichnung, sondern auch unsere stets wachsende Anzahl an zufriedenen Kunden bestätigen unsere Bemühungen, das komplizierte Thema der Sanktionslistenprüfung für alle Beteiligten in Unternehmen jeder (!) Größe so einfach wie möglich zu gestalten.
Die Jury des Innovationspreises zeichnet jedes Jahr herausragende innovative Softwarelösungen aus, die einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung im Mittelstand leisten. Durch unseren SaaS-Ansatz kann die Sanktionslistenprüfung in jedem Unternehmen und an jedem Arbeitsplatz ohne den Einsatz von Zusatzsoftware oder gesonderter Hardware genutzt und sogar vollständig automatisiert werden. Dabei ist die Benutzeroberfläche so einfach wie möglich gehalten, sodass auch ungeschulte Anwender sofort mit easycompliance arbeiten können. Des Weiteren können Onlineshops, ERP-, Buchhaltungs- und sonstige Unternehmenslösungen über unsere API direkt mit der Sanktionslistenprüfung verbunden werden.
Wir danken der Jury des Innovationspreis-IT 2018 für die erneute Auszeichnung und möchten an dieser Stelle auch unseren Kunden und Geschäftspartnern danken, die uns seit Jahren ihr Vertrauen schenken.
23.03.2017
Die Fachjury der Initiative Mittelstand hat easycompliance im Rahmen des diesjährigen Innovationspreises-IT mit dem Prädikat "BEST OF 2017" in der Kategorie Branchensoftware ausgezeichnet! Diese Auszeichnung erhalten besonders innovative Softwarelösungen, die einen hohen Nutzen für den Mittelstand bieten und den Weg in die digitale Zukunft bereiten.
Bereits seit Jahren verfolgt easycompliance das Ziel, die komplizierte und aufwändige Sanktionslistenprüfung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu vereinfachen. Als SaaS-Lösung wird dabei die komplette Bereitstellung und Wartung der Software, die Aktualisierung der Sanktionslisten sowie die eigentliche Prüfung gegen die sogenannten Terrorlisten vollautomatisiert von easycompliance übernommen. Auf den Systemen unserer Kunden muss nichts installiert, konfiguriert oder überwacht werden. Auch besondere Hardware ist nicht nötig. Die Prüfung der Sanktionslisten kann vom jedem internetfähigen Endgerät vorgenommen werden - auch von Smartphones oder Tablets.
Dank standardisierter Datenformate wie beispielsweise CSV ist es möglich, easycompliance mit Daten aus jeder Unternehmenssoftware zu füttern - ohne, dass diese Daten vorher bearbeitet werden müssen. Zudem ist es möglich, über unsere API bspw. Onlineshops anzuschließen, um noch während des Bestellprozesses in Echtzeit die Sanktionslistenprüfung durchzuführen.
All diese Punkte sowie der im Konzept von easycompliance verankerte innovative Charakter hat die Jury überzeugt. Die Auszeichnung bestätigt uns in unseren Bemühungen und Anstrengungen, die Sanktionslistenprüfung für unsere Kunden so einfach und bequem wie möglich zu gestalten, damit diese sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir von easycompliance bedanken uns bei der Jury des Innovationspreises-IT 2017 für die Auszeichnung!