Einzelprüfungen an die automatische Listenprüfung übergeben
29.11.2016Einzelprüfungen gegen die Sanktionslisten zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein Ergebnis zu dem Stand der Sanktionslisten liefern, an dessen Datum die Einzelprüfung durchgeführt wurde.
Häufig wird hierbei jedoch übersehen, dass sich die Sanktionslisten wöchentlich mehrmals ändern können. Diese zukünftigen Änderungen der Sanktionslisten werden durch die Einzelprüfung nicht berücksichtigt. Deshalb haben wir nun eine Funktion eingefügt, mit der unsere Kunden den überprüften Datensatz mit einem Klick der automatischen Listenprüfung hinzufügen können.
Die automatische Überprüfung der Sanktionslisten ist das Kernstück von easycompliance. Alle hier gespeicherten oder importierten Datensätze werden immer dann vollkommen automatisch geprüft, wenn neue Sanktionslisteneinträge vorliegen, ohne dass unsere Kunden tätig werden müssen. Somit können zukünftige Änderungen der Sanktionslisten nun auch bei Einzelprüfungen einfacher berücksichtigt werden, ohne dass eine erneute Einzelprüfung durchgeführt werden muss.
Sofern die automatische Überprüfung bei der Änderung einer Sanktionslisten zu Treffern führt, werden die Kunden benachrichtigt.